
Information zur Verwendung Ihrer Daten
Die Daten die über www.gs-doku.hellmedia.de/regional-gutschein-formular/ erhoben werden, werden ausschließlich Zweckgebunden für die Auftragsabwicklung vom Portal Regional-Gutschein hellmedia GmbH verarbeitet und gespeichert. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an office@hellmedia.de
Partnervereinbarung für eine Akzeptanzstelle von Regional-Gutschein
Vorbemerkung
Der Vermittler betreibt ein Internetportal mit Angeboten von Wertgutscheinen für die Region Berchtesgadener Land, Landkreis Traunstein & Chiemgau mit dem Ziel, Einwohnern der Region zu ermöglichen, Wertgutscheine zu erwerben, die nur bei regionalen Akzeptanzstellen eingelöst werden können. Damit verbunden ist unter anderem die wirtschaftliche Förderung der Region und der Ausdruck einer nachhaltigen Verbundenheit mit dieser Region. Der Vermittler bewirbt auf seinem Portal vielfältige Gutscheinoptionen und die damit verbundenen Akzeptanzstellen in der Region, wo Käufer von Gutscheinen diese regional einlösen können.
§ 1 Leistungen des Vermittlers
Gutschein-Verkaufsportal
Der Vermittler betreibt unter der Bezeichnung „Regional Gutschein“ und der Domain www.regional-gutschein-geschenk.de ein spezialisiertes Internetportal in Verbindung mit einem Online-Shop für Wertgutscheine mit verschiedenen Zahlungsoptionen für Kunden. Gestaltung und Funktionen des Portals werden nach Ermessen des Vermittlers erstellt und betrieben. Kunden erhalten nach Bestellung auf dem Online-Shop des Vermittlers nach Zahlung der bestellten Gutscheine diese in digitaler Form als PDF-Dokument an die vom Kunden angegebene e-mail Adresse zusammen mit einer Rechnung der bezahlten Bestellung. Der Kunde wird bei der Bestellung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass erworbene Wertgutscheine eine begrenzte Gültigkeit haben. Der Vermittler wird das Portal und den damit verbundenen Online-Shop mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach seinem Ermessen und mit seinen technisch verfügbaren Möglichkeiten betreiben.
Der Vermittler haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Gutscheinleistung, sofern eine solche Haftung sich nicht aus zwingenden Vorschriften des anwendbaren Rechts im Einzelfall ergibt. Sofern zwingende Vorschriften des anwendbaren Rechts nicht entgegenstehen, haftet der Vermittler somit nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. Der Vermittler übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter wie der Akzeptanzstellen. Im Übrigen ist die Haftung des Vermittlers für Schadensersatzansprüche, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und soweit ein Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig durch den Vermittler herbeigeführt wurde, ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Haftung wegen übernommener Garantien oder um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Vermittlers auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Gutscheinleistung begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Datenpflege der Akzeptanzstelle
Mit Erteilung dieses Auftrags wird die Akzeptanzstelle in das vorgenannte Gutscheinportal kostenfrei vom Vermittler aufgenommen und sichtbar eingestellt. Der Vermittler stellt der Akzeptanzstelle nach Auftragsbestätigung für die Dauer dieses Auftrags eine spezielle App und einen Zugang zu einer Webseite zur Einlösung der vermittelten Wertgutscheine zur Verfügung und macht die Akzeptanzstelle mit der Nutzung und Abwicklung vertraut. Die Akzeptanzstelle erhält an ihre angegebene Email Adresse nach der Einlösung eines Gutscheins eine Mail des Vermittlers zur Information über den eingelösten Gutscheinwert, den Gutscheincode sowie Datum und Uhrzeit der Einlösung zur Kontrolle. Eine monatliche Grundgebühr für Akzeptanzstellen wird nicht erhoben.
Auszahlung
Die Abrechnung und Überweisung eingelöster Gutscheine erfolgt 1x im Monat am Monatsanfang für den Vormonat auf das von der Akzeptanzstelle genannte Konto. Der komplette Wert der eingelösten Gutscheine wird an die Akzeptanzstelle ausgezahlt.
§ 2 Mitwirkungspflichten der Akzeptanzstelle
Die Akzeptanzstelle stellt dem Vermittler 1-2 Bilder und das Logo zur Verfügung. Beides darf für Werbezwecke auf der Website und in den Social-Medien verwendet werden. Auf Wunsch von der Akzeptanzstelle darf der Vermittler auch Bildmaterial und Logo von der Website entnehmen.
Der Akzeptanzstelle wird empfohlen, die entgegengenommen Gutscheine sofort nach Vorlage auf Gültigkeit und Restwert zu prüfen und zu entwerten. Dies kann über die hellmedia Einlöse-App oder über den Websitezugang erfolgen. Jeder Regional-Gutschein kann vollständig oder teileingelöst werden. Der Vermittler haftet nicht für Differenzen die bei einer späteren Prüfung und Entwertung der Gutscheine erfolgt.
Die Akzeptanzstelle verpflichtet sich, alle im Rahmen dieses Auftrags vermittelten Gutscheine im gesetzlichen Gültigkeitszeitraum (3 Jahre) einzulösen. Die Akzeptanzstelle muss den Vermittler unverzüglich informieren, wenn die Akzeptanzstelle nicht mehr in der Lage ist, Gutscheine in der Akzeptanzstelle einzulösen z.B. bei Einstellung der Betriebstätigkeit, Änderung des Geschäftsgegenstandes. Der Vermittler wird die Akzeptanzstelle nach Erhalt solcher Informationen vom Portal nehmen und den Zugang zur Einlösung von Gutscheinen deaktivieren.
Die Akzeptanzstelle verpflichtet sich bei Änderungen der Daten in „Darstellung im Portal“ und „Abrechnung und Auszahlung“ unverzüglich den Vermittler zu informieren.
§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vermittlungsauftrag wird auf unbestimmte Zeit erteilt. Der Auftrag kann von beiden Vertragsparteien zum Ende eines Monats mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Auftrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Auftragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
§ 4 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Auftrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Auftrages davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Auftrages.
Diese Vereinbarung ist gültig und bindend, unabhängig davon, ob sie von den beteiligten Parteien unterzeichnet wurde. Die Vereinbarung tritt mit Anmeldung in Kraft und ist wirksam.